Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG
Über diese Richtlinie
1.1
Wir sind bestrebt, unsere Geschäfte mit Ehrlichkeit und Integrität zu führen, und wir erwarten von allen Mitarbeitern, dass sie hohe Standards einhalten. Allerdings sind alle Organisationen dem Risiko ausgesetzt, dass von Zeit zu Zeit etwas schief geht oder unwissentlich illegales oder unethisches Verhalten an den Tag gelegt wird. Eine Kultur der Offenheit und Verantwortlichkeit ist unerlässlich, um das Auftreten solcher Situationen zu verhindern und sie anzugehen, wenn sie auftreten.
1.2
Der Zweck dieser Richtlinie besteht darin,
(a) Die Mitarbeiter zu ermutigen, mutmaßliches Fehlverhalten so schnell wie möglich zu melden, in dem Wissen, dass ihre Bedenken ernst genommen und angemessen untersucht werden und dass ihre Vertraulichkeit respektiert wird.
(b) Um den Mitarbeitern Orientierung zu geben, wie sie diese Bedenken äußern können.
(c) Um den Mitarbeitern zu versichern, dass sie in der Lage sein sollten, echte Bedenken zu äußern, ohne Repressalien befürchten zu müssen, selbst wenn sich diese als falsch herausstellen.
1.3
Diese Richtlinie wurde nach Rücksprache mit dem Hydra B Power Advisory Board umgesetzt.
1.4
Diese Richtlinie ist nicht Teil eines Arbeitsvertrags oder eines anderen Dienstleistungsvertrags und wir können sie jederzeit nach Rücksprache mit dem Hydra B Power -Beirat ändern.